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   SG Oldenburg, 22.08.2013 - S 49 AS 284/13   

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https://dejure.org/2013,27400
SG Oldenburg, 22.08.2013 - S 49 AS 284/13 (https://dejure.org/2013,27400)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 22.08.2013 - S 49 AS 284/13 (https://dejure.org/2013,27400)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 22. August 2013 - S 49 AS 284/13 (https://dejure.org/2013,27400)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg - S 49 AS 284/13 ER - vom 22. August 2013 mit der Maßgabe geändert, dass die Regelungsdauer der Verpflichtung des Antragsgegners, den Antragstellern zu 1. und 2. die dort vorläufig zugesprochenen Leistungen zu gewähren, bis zum 30. September 2013 begrenzt wird.

    Soweit den Antragstellern Leistungen auch für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober 2013 vorläufig zugesprochenen worden sind, wird der Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg - S 49 AS 284/13 ER - vom 22. August 2013 abgeändert und der Antrag insoweit abgelehnt.

    Die Beschwerde, mit der sich der Antragsgegner dagegen wendet, dass ihn das Sozialgericht (SG) Oldenburg mit Beschluss vom 22. August 2013 - S 49 AS 284/13 ER - durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung verpflichtet hat, den Antragstellern zu 1. und 2. vorläufig ab dem 1. August 2013 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2013, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - i. H. von insgesamt 947, 33 EUR für den Monat August 2013 und i. H. von insgesamt 764, 47 EUR monatlich ab dem 1. September 2013 zu gewähren, ist gemäß §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, aber lediglich hinsichtlich des Regelungszeitraums begründet.

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